Bescheinigungen über die Kostenaufstellung müssen mit dem letzten Finanzbericht (financial statement) eingereicht werden, wenn der EU-Beitrag (actual costs + own “unit costs”) gleich oder höher als EUR 325'000 ist.
Hinweis: Diese Bescheinigungen sind auch bekannt unter dem Namen «Auditzertifikate».
Erstellung durch Kantonale Finanzkontrolle
Projektpartner aus der Universität St.Gallen haben die Möglichkeit, solche Zertifikate durch die Kantonale Finanzkontrolle erstellen zu lassen. Erfragen Sie über Ihre Institutsadministration, welcher Mitarbeiter der Finanzkontrolle für die Revision Ihres Instituts zuständig ist.
Die Kantonale Finanzkontrolle macht die Revision für die Institute der Universität und ist deshalb mit der Buchhaltung und den Verfahren an der Universität gut vertraut.
Die Zertifikate sind bei der zentralen Finanzkontrolle rechtzeitig im Voraus anzumelden, um die Planung zu erleichtern (nach Möglichkeit mit zwei Monaten Vorlauf).
Erstellung durch andere Einrichtungen
Die Zertifikate für die Abrechnung können auch von unabhängigen Treuhandbüros erstellt werden. Diese sind in der Regel aber teurer.