Ihr Studienabschluss gilt als anerkannt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
•Ihr Studienabschlusszeugnis wurde von einer Universität verliehen, die im Land, in dem Sie den Unterricht besucht haben, anerkannt ist.
•Sie haben mindestens 80% der Studienleistungen an einer anerkannten oder akkreditierten Universität absolviert.
•Sie haben mindestens die Hälfte der Studienleistungen im Präsenzstudium an der Diplom ausstellenden Universität erworben.
Eine Liste der anerkannten, akkreditierten Schweizer Universitäten finden Sie auf swissuniversities. Detaillierte Informationen zur Anerkennung von Hochschulen, Hochschulabschlüssen inklusive länderspezifische Bestimmungen finden Sie im Zulassungsreglement, den Ausführungsbestimmungen sowie Weisungen zum Zulassungsreglement.
Wenn Sie Fragen zur Anerkennung oder Fachähnlichkeit haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Zulassungs- und Anrechnungsstelle gerne zur Verfügung.