
Die Bereiche der Universität dienen dem wissenschaftlichen Lehren, Forschen und Lernen sowie der Universitätsverwaltung. Die Hausordnung bezweckt, dass die Universität St.Gallen diese Aufgaben störungsfrei wahrnehmen kann.
Auszug zu «Allgemeine Verhaltensregeln»
- Plakate sind nur auf zugeteilten Anschlagflächen bzw. mit den vorgesehenen Aufhängehilfsmitteln und mit Genehmigung zulässig. Auf dem Plakat ist eine Identifikation der Verantwortlichen erforderlich.
- Ebenso sind eigene Dekorationen, Spruchbänder, Fahnen und dergleichen nicht gestattet.
Auszug zu «Werbe- und andere Aktionen, Sammlungen»
Auf dem gesamten Universitätsareal, d.h. in allen Bereichen besteht grundsätzlich ein Akquisitions-, Hausier- und Bettelverbot. Ebenso ist das Verteilen oder Auflegen von Mustern, Flyern oder anderen Drucksachen nur mit einer Ausnahmebewilligung erlaubt. Im Rahmen von Standaktionen ist das Auslegen von Flyern und Ähnlichem (Zuordnung zu konkreter Standaktion muss möglich sein) direkt am Stand zulässig. Die Durchführung von Spenden- und Unterschriftensammlungen ist gleichermassen nur mit einer Ausnahmebewilligung erlaubt.