Dem Senatsausschuss gehört die Rektorin oder der Rektor als Vorsitzende oder Vorsitzender, die Prorektorinnen und die Prorektoren, die Abteilungsvorstehenden, die Leiterin oder der Leiter der School of Medicine, die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor und die Präsidentinnen oder die Präsidenten des Mittelbaus und der Studentenschaft an. Der Senatsausschuss kann weitere Angehörige der Universität mit beratender Stimme beiziehen. Das sind zur Zeit der Dekan der ES-HSG, der Studiensekretär, die Generalsekretärin sowie die Direktorin des Prorektorats Forschung und Faculty.
Der Senatsausschuss beschliesst oder stellt Antrag in den in den Regularien vorgesehenen Fällen. Darüber hinaus unterstützt er den Rektor bzw. das Rektorat bei der Vorberatung und Vorbereitung von Geschäften von gesamtuniversitärer Bedeutung.